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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19 B ER (https://dejure.org/2019,86591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2019 - L 7 AS 519/19 B ER (https://dejure.org/2019,86591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2019 - L 7 AS 519/19 B ER (https://dejure.org/2019,86591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • LSG Sachsen, 20.03.2018 - L 3 AS 73/18

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Gegen das Verständnis, dass die Ausreisepflicht auch in den Fällen fortwirkt, in denen eine Verlustfeststellung erfolgt ist, die mit Rechtsmitteln angegriffen wurde, spricht ferner, dass nach Artikel 31 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG vom 29. April 2004 eine Abschiebung nicht erfolgen darf, wenn ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt wurde (BT-Drs. 16/5065, S. 211) oder wenn gegen den Verlustfeststellungsbescheid der Ausländerbehörde Widerspruch erhoben wurde und der Sofortvollzug nicht angeordnet war oder wird (Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 46).

    Die Vollziehung der Ausreisepflicht (d. h. eine Abschiebung) wäre in diesen Fällen rechtswidrig (Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 46).

    Mit dem unmittelbar aus der Verlustfeststellung folgenden Entzug der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II würde jedoch faktisch der Vollzug erzwungen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 47).

    Unabhängig von der Frage, ob eine derartige Regelung grundgesetz- und europarechtskonform wäre, geht aus § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 SGB II und § 7 FreizügG/EU nicht hervor, dass der Gesetzgeber dies so hat regeln wollen (Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 47).

    Der Anspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II ist daher, ohne dass durch die Sozialgerichte zu prüfen ist, ob der Aufenthalt rechtmäßig gewesen oder die Verlustfeststellung rechtmäßig erfolgt ist, so lange nicht nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 SGB II ausgeschlossen, bis das ausländerrechtliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren abgeschlossen und bestands- oder rechtskräftig der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 12; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 39).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    In diesem Zusammenhang sind auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - zu beachten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dort ausgeführt, dass sich das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG ergibt (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 62 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 118).

    Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar und muss durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen auszurichten hat (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 62 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 118).

    Das Verständnis des Grundrechts auf Existenzsicherung als Menschenrecht verbietet es deshalb, über das Grundsicherungsrecht Migration zu steuern (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 95 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 120).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    In diesem Zusammenhang sind auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - zu beachten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat dort ausgeführt, dass sich das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 GG ergibt (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 62 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 118).

    Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar und muss durch einen Leistungsanspruch eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen im Hinblick auf die konkreten Bedarfe der Betroffenen auszurichten hat (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 62 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 118).

    Das Verständnis des Grundrechts auf Existenzsicherung als Menschenrecht verbietet es deshalb, über das Grundsicherungsrecht Migration zu steuern (BVerfG, Urteile vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134 ff. = juris RdNr. 95 - und vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - juris RdNr. 120).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen im streitigen Zeitraum zu beurteilen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 18).

    Mit einem Abstellen auf den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik soll - auch im Sinne einer Missbrauchsabwehr - ausgeschlossen werden, dass ein Wohnsitz zur Erlangung von Sozialleistungen im Wesentlichen nur formal begründet, dieser jedoch tatsächlich weder genutzt noch beibehalten werden soll (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 18).

    Das Bestehen eines Aufenthaltsrechts ist keine Voraussetzung für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 19).

    Das SGB II enthält kein zu dem gewöhnlichen Aufenthalt hinzutretendes Anspruchsmerkmal im Sinne des Innehabens einer bestimmten Freizügigkeitsberechtigung nach dem FreizügG/EU bzw. eines bestimmten Aufenthaltstitels nach dem AufenthG (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 19).

    Der aufenthaltsrechtliche Status eines Antragstellers betrifft vielmehr die Frage, ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingreift (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris RdNr. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 8 SO 262/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der aufenthaltsrechtliche Status eines Antragstellers betrifft vielmehr die Frage, ob ein Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingreift (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 - juris RdNr. 19; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris RdNr. 22).

    Widerspruch und Klage gegen eine Feststellung der Ausländerbehörde nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU haben daher kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris RdNr. 28 m.w.N.).

    Der Antragsteller ist also, solange die aufschiebende Wirkung andauert (vgl. § 80b VwGO), so zu behandeln als sei noch keine Feststellung ergangen (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. November 2017 - L 8 SO 262/17 B ER - juris RdNr. 29).

  • LSG Hessen, 10.07.2018 - L 9 AS 142/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder der Antragsteller freiwillig beabsichtigt auszureisen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).

    Die Verlustfeststellung der Landeshauptstadt Hannover vom 4. Dezember 2018 und die damit einhergehende Begründung der Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU hat aber, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist und auch nicht für sofort vollziehbar erklärt worden ist, keine Auswirkungen auf den bereits bestehenden Anspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II (vgl. hierzu auch Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 12).

    Der Anspruch nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 SGB II ist daher, ohne dass durch die Sozialgerichte zu prüfen ist, ob der Aufenthalt rechtmäßig gewesen oder die Verlustfeststellung rechtmäßig erfolgt ist, so lange nicht nach § 7 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 SGB II ausgeschlossen, bis das ausländerrechtliche und verwaltungsgerichtliche Verfahren abgeschlossen und bestands- oder rechtskräftig der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt ist (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 12; Sächsisches LSG, Beschluss vom 20. März 2018 - L 3 AS 73/18 B ER - juris RdNr. 39).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2017 - L 15 AS 62/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der Aufenthalt ist solange zukunftsoffen, wie nicht bestandskräftig oder durch eine für sofort vollziehbar erklärte Entscheidung der Ausländerbehörde festgestellt worden ist, dass ein Aufenthaltsrecht des Antragstellers in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht oder der Antragsteller freiwillig beabsichtigt auszureisen (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - L 9 AS 142/18 B ER - juris RdNr. 11; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. Februar 2015 - L 2 AS 14/15 B ER - zum fehlenden gewöhnlichen Aufenthalt bei Anordnung des Sofortvollzuges der Verlustfeststellung vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2017 - L 19 AS 1761/17 B ER - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER -).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Ausreisepflicht auch in den Fällen fortwirkt, in denen eine Verlustfeststellung erfolgt ist, diese sodann aber mit Rechtsmitteln angegriffen wurde (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2018 - L 19 AS 133/18 B ER - juris RdNr. 9; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER - juris RdNr. 12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2017 - L 11 AS 247/17 B ER - juris RdNr. 17).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Die förmliche Verlustfeststellung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU begründet damit zwar grundsätzlich die sofortige Ausreisepflicht, allerdings nur, wenn nicht Rechtsschutz in Anspruch genommen wird (so auch BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris RdNr. 55).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2017 - L 11 AS 247/17

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2019 - L 7 AS 519/19
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Ausreisepflicht auch in den Fällen fortwirkt, in denen eine Verlustfeststellung erfolgt ist, diese sodann aber mit Rechtsmitteln angegriffen wurde (so aber LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2018 - L 19 AS 133/18 B ER - juris RdNr. 9; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Mai 2017 - L 15 AS 62/17 B ER - juris RdNr. 12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19. Mai 2017 - L 11 AS 247/17 B ER - juris RdNr. 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2015 - L 13 AS 205/15

    Schwellenwert für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Bestimmung des Zeitraums

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 6 B 200/06
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2015 - L 2 AS 14/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 19 AS 1761/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten der Unterkunft und Heizung; EU-Ausländer; Fehlende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2018 - L 19 AS 133/18

    Kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2015 - L 7 AS 1288/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gerichtet auf Leistungen zur Sicherung des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2015 - L 25 AS 1931/15

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Vermögen - Sparbrief - Verwertung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 357/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 6 AS 234/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2016 - L 7 AS 1772/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2016 - L 7 AS 122/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2016 - L 7 AS 848/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2015 - L 7 AS 335/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2016 - L 7 AS 399/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2006 - L 9 AS 649/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2018 - L 7 AS 936/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 7 AS 688/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2018 - L 7 AS 426/18
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